Begutachtung und Wertermittlung

Wertgutachten

Bauvorhaben und Immobilien faszinieren – Architekten, Bauherren, Fachleute und Laien. Umfragen zeigen, dass ca. 80 Prozent der Deutschen gern in den eigenen vier Wänden leben würden. Der Wunsch nach einem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist ungebrochen. Dahinter steht das Streben nach Geborgenheit, Unabhängigkeit und nicht zuletzt nach einer sicheren Altersvorsorge. Dennoch verwirklicht nicht einmal jeder zweite diesen Wunsch. Somit belegt Deutschland im Bereich Wohneigentum einen der hinteren Plätze im europäischen Vergleich.

Das Bauen oder der Kauf einer Gebraucht-Immobilie sind komplexe Prozesse, die manchen Interessenten vielleicht zögern lassen. Aber auch viele Immobilien- und Wohnungseigentümer sind sich beim Verkauf ihrer Immobilie bezüglich der Preisvorstellung unsicher, da – im Gegensatz zu vielen Gebrauchsgegenständen – der Grundstücksmarkt und damit der aktuelle Wert der zu verkaufenden Liegenschaft oft nicht bekannt ist. Seit 2004 haben wir zahlreiche zufriedene gewerbliche, öffentliche und private Auftraggeber als Kunden betreut. Neben Wertgutachten für Wohnimmobilien bewerten wir auch Büro- und Gewerbeobjekte, Hotels, Industriegebäude sowie außergewöhnliche Liegenschaften. Die Bewertung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

In diesen Fällen gibt ein Gutachten Planungssicherheit für den Käufer und Verkäufer. Gutachtenarten und damit in Zusammenhang stehende Leitungen sind:

  1) Wertgutachten zu einer Immobilie (auch Marktwertgutachten oder Verkehrswertgutachten genannt, berechnet als Ertragswert oder Sachwert)
  2) Wertexpertise (Kurzgutachten als Privatgutachten)
  3) mündliche Beratung zum Wert einer Immobilie
  4) Immobilienanalyse, ggf. ein Beweissicherungsgutachten zur Dokumentation
  5) Miet-, Wohn- und Nutzflächenberechnung
  6) Bewertung grundstücksbezogener Rechte
  7) Mietgutachten
  8) Schiedsgutachten
  9) Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung)
10) geometrische Projekt- und Grundstücksoptimierung
11) Thermografie (Wärmebildaufnahmen)
12) Energieausweis und Energieberatung
13) Ingenieurvermessung (Grundstücksvermessung, Bestandsaufnahme oder Bauaufnahme)

Nutzen eines Gutachtens

Ein Wertgutachten schafft Klarheit über den Verkaufswert Ihres Objektes. Sie  verhandeln sicherer und lassen keinen Zweifel an Ihrer Preisvorstellung  aufkommen. Sie müssen immerhin einer Flut von Argumenten standhalten, die nur den Zweck der Preisreduktion verfolgt. Ein Wertgutachten gibt Ihnen die notwendige Rückendeckung.

Einer Ihrer Miterben erhält aus der Erbmasse gemäß Testament eine Immobilie. Sie selbst sollen entsprechend Ihrem Erbteil ausgezahlt werden. Ein Verkehrswertgutachten schafft hier Klarheit über Ihre Ansprüche. Ggf. ist das Erbobjekt sehr viel mehr wert, als ursprünglich in Verfügung, Testament oder Erbvertrag erklärt wurde. Des Weiteren ist die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer gegenüber dem Finanzamt neu argumentierbar und kann unter Umständen Steuern sparen helfen.
■ Sie erhalten einen aktuellen und objektiv ermittelten Marktwert Ihrer Immobilie oder Liegenschaft von einem ortsansässigen Bewertungsspezialisten.
■ Sie profitieren von einer aussagekräftigen Bewertung, die günstig als Wertberatung, ausführlicher als schriftliche Wertschätzung oder bei Rechtstreitigkeiten als ausführliches Wertgutachten erstellt werden kann.
■ Sie gewinnen damit schnell Argumente und Klarheit über den aktuellen Marktwert, die Sie z. B. bei Preisverhandlungen einsetzen können.

Wertexpertise (Kurzgutachten)

Der Unterschied einer Wertexpertise zu einem Wertgutachten besteht im Umfang  des Gutachtens. An ein Gutachten werden hohe Anforderungen gestellt, insbesondere bei Immobiliengutachten. Häufig wird abhängig vom Anlass ein ausführliches Gutachten  aber nicht benötigt. In solchen Fällen ist eine Wertexpertise (Kurzgutachten) als Privatgutachten ein geeignetes Mittel, um schnell und kostengünstig z. B. den Wert einer Liegenschaft zu bestimmen.

Immobilienanalyse

Die Analyse von Liegenschaften ist auf die zukünftige Entwicklungwicklungsmöglichkeit des Objektes gerichtet. Dabei können sowohl unbebaute als auch bebaute Grundstücke Objekte einer Untersuchung sein. Bei unbebauten Grundstücken wird in der Regel die planungsrechtliche Nutzbarkeit zu betrachten sein. Bei bebauten Grundstücken ist das Entwicklungspotential von Gebäude und Grundstück die Zielgröße. Die Untersuchung umfasst insbesondere die Rentabilität geplanter Investitionen.

Miet-, Wohn- und Nutzflächenberechnung

Wohn- und Nutzflächen sind sind oft  die Grundlage von Preisvereinbarungen bei Kauf (Eigentumswohnungen) und Miete von Immobilien. Gleichwohl sind in den Verträgen in manchen Fällen nur Schätzungen oder nicht prüfbare Circa-Größen angegeben. Sind Flächenangaben strittig, führt ein geprüftes Aufmass (Laser-Messtechnik) mit Berechnung nach den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zu einer fundierten Grundlage.

Kosten

Das Honorar für Gutachten ist abhängig vom Aufwand frei vereinbar und wird vorab schriftlich festgelegt. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Gutachtenerstellung.

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